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Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Wismar

Meine Tätigkeit im Bereich des Mietrechts besteht in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung betreffend Ihre Rechte aus dem Mietvertrag. Dabei geht es z. B. um Forderungseinzug der Miete, der Betriebskosten und der Kaution. Ich vertrete Sie auch hinsichtlich Ihrer Rechte aus dem Mietvertrag beim Auftreten von Problemen während des laufenden Mietverhältnisses, bspw. wegen Mängeln, vertragswidrigem Verhalten des anderen Partners des Mietvertrages, unregelmäßigem Zahlungsverhalten usw. Ich vertrete Sie in der Vorbereitung und Ausführung der Kündigung des Mietverhältnisses sowie in deren gerichtlicher Durchsetzung durch die Räumungsklage. Gleichermaßen bin ich im Bereich des Forderungseinzuges tätig, etwa beim Einzug von Mietforderungen, Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, Kautionsansprüchen und gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln.

Im Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Sie zu allen rechtlichen Fragen betreffend das Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, wozu auch die Durchsetzung Ihrer Rechte im gerichtlichen Verfahren gehören. Hierbei geht es insbesondere um Rechtsverletzungen und Verwaltung des Sondereigentums, Streitigkeiten über Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft oder der Verwaltung des Wohnungseigentums. Auch im Wohnungseigentumsrecht umfasst meine Tätigkeit den Forderungseinzug sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf Ihr Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum. 

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