Sabine Brandes
Rechtsanwältin
Sozialrecht Wismar
Meine Tätigkeit bezieht sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen bezüglich sozialrechtlicher Ansprüche, wozu u.a. Ansprüche nach dem SGB III (Arbeitsförderung) auf ALG II, Erwerbsminderungsrente und Anprüche im Zusammenhang mit Schwerbehinderung gehören. Ich vertrete Sie außergerichtlich im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht im Klageverfahren. Meine Tätigkeit im Bereich der Ansprüche auf Arbeitsförderung und ALG II betrifft z. B. die Höhe und Berechnung der bewilligten Leistungen, Ansprüche in besonderen Lebenslagen - z.B. Personen, die in Ausbildung, schwerbehindert, alleinerziehend oder ergänzende Leistungsbezieher sind. Ferner vertrete ich Ihre Interessen bei der Abwehr von unberechtigten Kürzungen oder Einstellungen von sozialrechtlichen Leistungen wie des ALG II, der Sozialhilfe oder Leistungen der Arbeitsförderung. Hierzu vertrete ich Sie auch in zulässigen und notwendigen Eilverfahren vor dem Sozialgericht. Soweit das außergerichtliche Vorverfahren keine für Sie günstige Abänderung der Entscheidung des Sozialleistungsträgers zur Folge hat, ist ggf. die Einreichung einer entsprechenden Klage beim Sozialgericht geboten. In diesem gerichtlichen Verfahren vertrete ich ebenfalls Ihre rechtlichen Interessen.