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Familienrecht Wismar

Ich berate und vertrete Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung. Hierzu gehören z. B. die Voraussetzungen des Getrenntlebens, des Antrages auf Scheidung beim Familiengericht, Ansprüche und Verpflichtung betreffend den Unterhalt für den getrenntlebenden/geschiedenen Ehegatten bzw. für die gemeinschaftlichen Kinder, Sorge- und Umgangsrecht betreffend gemeinschaftliche Kinder und die Vermögensaufteilung. Oft können diese Fragen bereits vor Einreichung des Antrages auf Scheidung außergerichtlich geklärt und vereinbart werden, etwa in Form einer verbindlichen Ehescheidungsfolgenvereinbarung. Insbesondere für den Unterhalt empfiehlt es sich eine verbindliche und durchsetzbare Regelung zu schaffen, die bei Einigkeit außergerichtlich (notariell/Jugendamtsurkunde) und im Streitfall klageweise geltend gemacht werden kann. Eine rechtzeitige Beratung zu Trennung, Scheidung, Unterhalt, Aufteilung der Ehewohnung/des Vermögens, Regelungen betreffend die gemeinschaftlichen Kinder ist sinnvoll um die notwendigen Verhandlungen bzw. Verfahren vor Stellung des Antrages auf Scheidung einleiten zu können. 

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