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privates Baurecht in Wismar

Meine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche und gerichtliche rechtliche Vertretung, die den Bauvertrag/Bauträgervertrag sowohl auf Bauherren- als auch auf Bauunternehmerseite betrifft. Hierzu gehören neben der Gestaltung die Geltendmachung von Rechten aus dem Bauvertrag/Bauträgervertrag, z. B. Forderungseinzug, die Geltendmachung von Mängeln und daraus resultierenden Ansprüchen, wie Erfüllung, Minderung bzw. Schadensersatz. Für ein ggf. durchzuführendes Beweissicherungsverfahren, bzw. um überhaupt Beweise zu sichern, ist häufig ein zügiges Tätigwerden noch während der Bauphase nötig, damit Mängel festgestellt und behoben bzw. später diesbezügliche Rechte erfolgreich durchgesetzt werden können. Für den Bauunternehmer ist eine rechtzeitige Abwehr von vermeintlichen Ansprüchen wegen tatsächlich nicht vorliegender Mängel geboten. Ggf. kann so auch weiterer Streit über den Bauvertrag/Bauträgervertrag beigelegt werden und somit ein für die Vertragspartner aufwendiger und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden. Für den Bauunternehmer hingegen ist ein zeitnaher Forderungseinzug oft von existentieller Bedeutung. Sofern es zu keiner außergerichtlichen Streitbeilegung kommt, vertrete ich Sie im Baurechtsprozess, etwa mit der klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Bauvertrag/Bauträgervertrag, wozu insbesondere die Ansprüche wegen Mängeln oder Forderungseinzug gehören. Gleichfalls können weitere Ansprüche aus dem Bauvertrag/Bauträgervertrag, etwa Schadensersatzansprüche wegen verzögerter Fertigstellung des Bauwerkes, geltend gemacht werden. 

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