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Verfahrensbeistand in Wismar

Als Verfahrensbeistand bin ich der gerichtlich bestellte Vertreter der Interessen des Kindes in kindschaftsrechtlichen Verfahren, auch „Anwalt des Kindes“ genannt.

Kindschaftsrechtliche Verfahren finden vor dem Familiengericht statt. Es handelt sich z. B. um Streitigkeiten betreffend das Sorge- oder Umgangsrecht, Adoptions- und Abstammungssachen. Da die Kindeseltern in diesen Verfahren häufig durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, das betroffene Kind andererseits im Spannungsfeld der – gegensätzlichen – Interessen seiner Eltern steht, hat der Gesetzgeber auch in Umsetzung des „Europäischen Ãœbereinkommens über die Ausübung von Kinderrechten“, welches in der Bundesrepublik bereits am 1. Aug. 2002 in Kraft getreten ist, durch die Einführung des Verfahrensbeistandes gemäß § 158 FamFG dem minderjährigen Kind einen Interessenvertreter zur Seite gestellt um seine Rechte zu stärken. Das elterliche Sorgerecht wird dadurch nicht eingeschränkt. 

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